SKB-KlassikSparen

Kontinuierlich sparen und Rücklagen schaffen

Nutzen Sie unser SKB-KlassikSparen zur Rücklagenbildung für ungeplante Ausgaben ebenso wie zum Aufbau Ihres Vermögens. Das SKB-KlassikSparen ist eine unkomplizierte, überschaubare und sichere Form der Geldanlage, um die Sie sich nicht ständig kümmern müssen. So erhalten Sie trotz rascher Verfügbarkeit1) eine gute Verzinsung auf Ihre Einlagen.

SKB-KlassikSparen im Überblick

Unkomplizierte, überschaubare und sichere Geldanlage

  • Die Mindestanlage beträgt nur 10,00 EUR.
  • Die Laufzeit ist unbefristet.
  • Sie können aus Kündigungsfristen von 3 bis 60 Monaten auswählen.
  • Die Verzinsung ist variabel, die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Kündigungsfrist.
  • Verfügungen sind unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist möglich.2)
  • Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum Kalenderjahresende.
  • Sie erhalten halbjährliche Kontoauszüge um Ihr Sparkonto im Blick zu halten.

Häufige Fragen zum SKB-KlassikSparen

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

 

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer SKB Witten eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag (siehe oben) begrenzt.

 

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig (Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft) sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre SKB Witten eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragsteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

1) Es gelten die allgemeinen Bedingungen für den Sparverkehr.

2) Bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist kann ohne Kündigung bis zu 2.000,00 EUR pro Kalendermonat verfügt werden.