Transparenzregister
Melde-/Eintragungsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das im Geldwäschegesetz (GwG) in den § 18 bis 26 verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register.
Seit dem 1. Oktober 2017 sind dort die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.