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Auslandszahlungsverkehr

Auslandszahlungen leicht gemacht

Auslandszahlungsverkehr geht mit Ihrer Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden eG einfach, schnell und sicher. Zahlungen in Länder des SEPA-Raumes wickeln Sie mit den SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften ab. Zahlungen außerhalb des SEPA-Raumes erledigen Sie per Auslandsüberweisung.

Schnelle und sichere Abwicklung

Weltweites Netz an Korrespondenzbanken

Zahlungen in fast allen Währungen

Zahlungsverkehr in Europa: Karte mit Ländern des SEPA-Raumes

Zahlungen im SEPA-Raum

Die Kreditinstitute der 21 Euro-Staaten, aller weiteren EU-Mitgliedsstaaten, der weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen und zusätzlich in Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nutzen die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften.

Mehr Infos zu SEPA

Internationaler Zahlungsverkehr

Bei allen Zahlungen,

  • die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen oder
  • die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz zu leisten sind oder
  • deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird oder
  • bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden oder
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen

unterstützen wir Sie zum Beispiel mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr.

Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 
Leistungbeleghaftelektronisch übermittelte Überweisung*per Dauerauftrag
Überweisungauftrag mit IBAN in Euro1,00 EUR0,00 EUR0,00 EUR
Überweisungauftrag mit Konto-nummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet12,50 EUR zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 EUR Courtage7,50 EUR zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 EUR Courtage7,50 EUR zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 EUR Courtage
Überweisunggutschrift in Euro0,00 EUR    0,00 EUR0,00 EUR
Überweisungsgutschrift, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet7,50 zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 max. 100,00 Courtage7,50 zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 max. 100,00 Courtage7,50 zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 max. 100,00 Courtage
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außer-halb des EWR (Drittstaaten)
ZiellandKonventionelle Abwicklung
Überweisungsauftrag: Deutschland/EWR7,50 zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 max. 100,00 Courtage
Überweisungsauftrag (Entgeltteilung): Drittstaat7,50 zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 max. 100,00 Courtage
Überweisungsauftrag (Zahler trägt alle Entgelte): Drittstaat27,50 zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 max. 100,00 Courtage
Absenderland
Überweisunggutschrift: weltweit7,50 zzgl. 0,25 ‰ mind. 2,50 max. 100,00 Courtage

Meldepflicht beachten

Die Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) dient der Erfassung von Zahlungen ins Ausland – egal, ob empfangen oder versendet, in Euro oder Fremdwährung, innerhalb oder außerhalb des SEPA-Raumes. Als Zahlungen gelten Überweisungen, Lastschrifteinzüge, Schecks, Aufrechnungen, Verrechnungen und Barzahlungen. Die Meldung erfolgt online über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) der Deutschen Bundesbank. Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Merkblätter zu Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr.

Infos zum Meldeportal

So funktioniert's

So wickeln Sie Zahlungen ab
  • Zahlungen ins Ausland können Sie über verschiedene Wege beauftragen:

    • per OnlineBanking,
    • per schriftlichem Auftrag bei Ihrer Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden eG oder
    • mit der Banking-Software Profi cash.
Wer zahlt die Gebühren?
  • Bei Auslandsüberweisungen gibt es drei Entgeltoptionen, die regeln, wer die Gebühren trägt:

    • BEN (Beneficiary Pays Costs): Die Zahlungsempfangenden tragen die Kosten. Sie erhalten den Nettobetrag. Dies kann gegebenenfalls zu Unstimmigkeiten zwischen Empfangenden und Überweisenden führen. Wir empfehlen Ihnen, diese Regelung zuvor abzustimmen.
    • OUR (aus Sicht der Bank: Our Costumer Charged): Die Überweisenden übernehmen die Kosten. Die Empfangenden erhalten den vollen Betrag. Hier ist zu bedenken: Auslandsbanken stellen gegebenenfalls Überweisenden wesentlich höhere Gebühren als ihrem eigenen Kunden, also dem Zahlungsempfangenden in Rechnung.
    • SHA (Share): Überweisende und Empfangende teilen sich die Kosten. Wir empfehlen diese Entgeltoption. Ausnahme sind Zahlungen an Behörden oder Versicherungen, bei denen der Betrag in voller Höhe ohne Gebührenabzug ankommen muss.

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