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Ein Mann mit Hut sitzt in einer Hängematte am Strand

Gesundheit bewahren

Genießen Sie die Vorzüge als Privatpatient mit den umfangreichen Leistungen unserer Privaten Krankenvollversicherung: Bestimmen Sie, welche Leistungen Sie bei einem Klinikaufenthalt erwarten. Oder welcher Anteil am Zahnersatz erstattet werden soll.

Bewahren Sie Ihre Gesundheit mit der privaten Krankenvollversicherung des VRK.

Komfortabel

mit Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus

Leistungsstark

mit individueller Vorsorge, Zahnersatz, Behandlung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Sehhilfen und mehr

Angebote

Private Krankenvoll- oder Kranken-Zusatzversicherung

Mit diesem starken Partner arbeiten wir zusammen

Das Logo der VRK - Versicherer im Raum der Kirchen

Versicherer im Raum der Kirchen 

Mit dem Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) haben wir einen Partner mit gleichen Werten gefunden. Gemeinsam bieten wir Ihnen nur eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem gesetzlichen Schutz.

Als Versicherer mit christlichen Wurzeln liegen dem VRK die sozialen Aspekte nachhaltigen Handelns besonders am Herzen. Das spiegelt sich in seinen Versicherungen, in den strengen Kriterien für die Kapitalanlage und in seinem sozialen Engagement wieder.
 
Für den VRK ist es selbstverständlich, die Ihm anvertrauten Gelder auf Basis einer christlichen Werteorientierung anzulegen. Dabei die Schöpfung zu achten und zu bewahren ist dem VRK eine Herzensangelegenheit.

Und dies tut er nicht allein – wie einige andere Unternehmen – mit Öko-Tarifen. Über allem steht bei dem VRK eine verantwortungsvolle und ethisch-nachhaltige Geldanlage.

FAQ zur privaten Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

Unabhängig davon, wie viel Sie verdienen, können Sie sich dann privat versichern, wenn Sie selbstständig, freiberuflich tätig, verbeamtet, Studentin oder Student sind. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine private Krankenversicherung abschließen, wenn ihr regelmäßiges Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Wie kann ich von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln?

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, können Sie jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Meistens ist es möglich, zum übernächsten Kalendermonat zu kündigen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können wechseln, wenn ihr jährliches Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis oberhalb der Jahresarbeitsentgelt- oder Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese wird jedes Jahr auf Basis der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung neu festgelegt. 2024 lag sie bei 69.300 Euro.

Kann ich von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn

  • Ihr Jahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgelt- oder Versicherungspflichtgrenze sinkt,
  • der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze anhebt und Sie dadurch Ihren Anspruch auf eine private Krankenversicherung verlieren oder
  • Sie Ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer werden.

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