Login OnlineBanking
Eine alten und eine junge Frau schauen sich lächelnd an

Pflegezusatzversicherung

Mehr als die Hälfte von uns wird im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aber in der Regel nur für das Nötigste. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt allerdings nur einen Teil der Kosten, die beispielsweise für einen Platz im Pflegeheim anfallen. Über die Jahre kommt dabei schnell eine Summe im fünfstelligen Bereich zusammen. Mit der staatlich geförderten Pflegevorsorge „FörderPM“ des VRK können Sie einen Grundstein legen, um Ihre Angehörigen vor diesen finanziellen Belastungen zu schütz

Ihre Vorteile

Dynamische Anpassung

Staatliche Förderung

Umfang individuell bestimmbar

Mit diesem starken Partner arbeiten wir zusammen

Das Logo der VRK - Versicherer im Raum der Kirchen

Versicherer im Raum der Kirchen 

Mit dem Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) haben wir einen Partner mit gleichen Werten gefunden. Gemeinsam bieten wir Ihnen nur eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem gesetzlichen Schutz.

Als Versicherer mit christlichen Wurzeln liegen dem VRK die sozialen Aspekte nachhaltigen Handelns besonders am Herzen. Das spiegelt sich in seinen Versicherungen, in den strengen Kriterien für die Kapitalanlage und in seinem sozialen Engagement wieder.
 
Für den VRK ist es selbstverständlich, die Ihm anvertrauten Gelder auf Basis einer christlichen Werteorientierung anzulegen. Dabei die Schöpfung zu achten und zu bewahren ist dem VRK eine Herzensangelegenheit.

Und dies tut er nicht allein – wie einige andere Unternehmen – mit Öko-Tarifen. Über allem steht bei dem VRK eine verantwortungsvolle und ethisch-nachhaltige Geldanlage.

FAQ zur Pflegezusatzversicherung

Wie hoch sind die Versorgungslücken nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bzw. mit welchem Eigenanteil muss ich rechnen?

Die Kosten für die Pflege sind je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, Versorgungsart und Wohnort unterschiedlich hoch. Dementsprechend staffeln sich auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Pflegegrad und danach, ob und wie lange im Pflegeheim (stationär) oder zuhause (ambulant) gepflegt wird. Regionale unterschiedliche Kostensätze werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht berücksichtigt.

Für stationäre Pflege waren im Jahr 2023 im Bundesdurchschnitt bei den Pflegegraden 2 bis 5 in den ersten 12 Monaten rund 2.600 Euro monatlich von den Betroffenen selbst zu zahlen – nach 3 Jahren sind es „nur noch“ 1.740 Euro pro Monat. Diese Eigenanteile sind innerhalb eines Pflegeheims für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich. Sie variieren jedoch regional und zwischen den einzelnen Pflegeheimen stark.

Bei ambulanter Pflege sind die Kosten höchst individuell. Sie sind stark davon abhängig, ob und in welchem Umfang Angehörige die Pflege leisten können und für welche Aufgaben ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird.

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?

Wenn Sie erst nach Vertragsabschluss ins Ausland ziehen, ist Ihr Versicherungsschutz weiterhin aktiv.

Kann ich die Beiträge für die Versicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können die Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Bei Angestellten wirken sich die Beiträge allerdings meist nicht auf die Steuerlast aus. Die Höchstgrenze von Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung wird in der Regel schon mit den Beiträgen für die Kranken- und die gesetzliche Pflegeversicherung überschritten.

Kann ich auch als Privatversicherter eine private Pflegezusatzversicherung abschließen?

Auch für Privatversicherte empfiehlt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Leistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechenden Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Sie reichen in aller Regel nicht aus, um die Kosten im Pflegefall zu decken. Es bleiben auch für Privatversicherte erhebliche Eigenanteile, die Betroffene selbst zahlen müssen.

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Der Pflegegrad richtet sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Wie stark die Beeinträchtigungen sind, wird an der körperlichen, kognitiven und psychischen Leistungsfähigkeit gemessen. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade: von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?

Die Pflegegrade beurteilen die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person.

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Das könnte Sie auch interessieren