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Eine junge Frau im Kletterwald

Unfallversicherung

Wandern, Fahrrad fahren, verreisen und mit der Familie aktiv sein – einfach das Leben genießen. Mit unserer privaten Unfallversicherung können Sie das ganz entspannt. Nach einem Unfall sind wir für Sie da.

Weltweiter Schutz, 24/7

Sicherheit in vielen Lebenslagen

Individuelle Leistungen + Dynamik

Warum brauche ich eine Unfallversicherung?

Die finanziellen Folgen eines Unfalls können schwerwiegend sein: Wohnungsumbau, anderes Fahrzeug, geringeres Einkommen. Verletzen Sie sich in Ihrer Freizeit, zum Beispiel beim Sport, im Garten, im Haushalt oder im Urlaub, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistungen. Daher ist es sinnvoll, sich privat für solche Fälle abzusichern. So erhalten Sie im Fall der Fälle einfach und schnell die Unterstützung, die Sie brauchen.

Mit diesem starken Partner arbeiten wir zusammen

Das Logo der VRK - Versicherer im Raum der Kirchen

Versicherer im Raum der Kirchen 

Mit dem Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) haben wir einen Partner mit gleichen Werten gefunden. Gemeinsam bieten wir Ihnen nur eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem gesetzlichen Schutz.

Als Versicherer mit christlichen Wurzeln liegen dem VRK die sozialen Aspekte nachhaltigen Handelns besonders am Herzen. Das spiegelt sich in seinen Versicherungen, in den strengen Kriterien für die Kapitalanlage und in seinem sozialen Engagement wieder.
 
Für den VRK ist es selbstverständlich, die Ihm anvertrauten Gelder auf Basis einer christlichen Werteorientierung anzulegen. Dabei die Schöpfung zu achten und zu bewahren ist dem VRK eine Herzensangelegenheit.

Und dies tut er nicht allein – wie einige andere Unternehmen – mit Öko-Tarifen. Über allem steht bei dem VRK eine verantwortungsvolle und ethisch-nachhaltige Geldanlage.

FAQ zur Unfallversicherung

Reicht meine gesetzliche Unfallversicherung?
  • Nein, denn die deckt nur Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Heimweg und während der Arbeitszeit ab.

Was bedeutet Invaliditätsgrad?
  • Umgangssprachlich bedeutet „invalide“ arbeits- oder erwerbsunfähig. In der Unfallversicherung ist jedoch nicht entscheidend, ob man nach einem Unfall noch arbeitsfähig oder erwerbsunfähig ist. Für die Feststellung der Invalidität ist ausschließlich maßgebend, wie stark der Verunfallte dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Festgestellt wird das über den Invaliditätsgrad. Dieser fällt umso höher aus, je schlimmer die dauerhafte Beeinträchtigung nach dem Unfall ist. Verliert eine Person durch einen Unfall einen Daumen, erhält sie zum Beispiel 20 Prozent der Versicherungssumme.