Eine Mitgliedschaft bei der SKB Witten eG kann halbjährlich zum Jahresende gekündigt werden. Die Anteile werden nach der nächstfolgenden Generalversammlung nach der Kündigung im Mai ausbezahlt.
Beispiel 1:
Ihre Kündigung geht am 15.04. bei uns ein. Ihre Mitgliedschaft ist somit zum 31.12. des selben Jahres gekündigt und wird im Mai des darauffolgenden Jahres ausgezahlt.
Beispiel 2:
Ihre Kündigung geht am 26.09. bei uns ein. Ihre Mitgliedschaft ist somit erst zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gekündigt. Die Auszahlung erfolgt daraufhin erst im Mai des 3. Jahres.