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Älterer und jüngerer Mann stehen am Meer

Gemeindekonto

Ein Gemeindekonto ist die Grundlage Ihres Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab und das Ganze kostengünstig.

Jetzt beraten lassen

    Zahlungsverkehr einfach abwickeln

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Kompetente Ansprechpartner an Ihrer Seite

    Das Girokonto für Ihre Gemeinde

    Finanzen sind ein wichtiges und auch sensibles Thema in einer Gemeinde. Daher ist es besonders wichtig, dass der Zahlungsverkehr zuverlässig funktioniert.

    Ob in Deutschland, im SEPA-Raum oder weltweit: für die Geschäfte Ihrer Gemeinde haben wir genau das richtige Konto, wenn es um sicheres und modernes Banking geht.

    Bedarfsgerecht auf Ihre Anforderungen zugeschnitten und rund um die Uhr verfügbar. Mit der vollständigen Funktionalität für Ihre In- und Auslandstransaktionen sowie der notwendigen Transparenz für eine kontinuierliche Liquiditätsplanung.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Günstige girocard

    Banking per Software

    Das Konto für Ihre Gemeinde – Unsere Kontomodelle im Vergleich

    KonditionenSKB-GemeindeFeG**SKB-Gemeinde*
    Grundpreis (monatlich)
    0,00 EUR4,90 EUR
       
    Beleglose / Online Transaktionen
      

       Überweisungen und Lastschrift

       (Inland & Euro / SEPA)

    0,00 EUR0,10 EUR

       Gutschrift / Lastschrift /

       Scheckbelastung

    0,00 EUR0,10 EUR
       Echtzeit-Überweisung in Euro mit IBAN0,00 EUR0,00 EUR
       Daueraufträge Einrichtung / Änderung0,00 EUR0,15 EUR
       Ausführung Daueraufträge0,00 EUR0,15 EUR
       
    Beleghafte Transaktionen  

       Überweisungen und Scheckeinreichung

       (Inland & Euro / SEPA)

    1,00 EUR1,50 EUR
       Daueraufträge Einrichtung / Änderung
    3,00 EUR3,00 EUR
       
    Kontoauszugsversand  
       Kontoauszugsdrucker / elektronisch0,00 EUR0,00 EUR
       Porto pro Auszugsversand0,95 EUR0,95 EUR
       Quittungsauszug / Zwangsauszug0,95 EUR0,95 EUR
       
    Karten  
       Bankkarte girocard V PAY (jährlich)4,00 EUR4,00 EUR

       MasterCard / VISA BusinessCard

       (jährlich)***

    20,00 EUR20,00 EUR
       
    Geldautomatengebühr für Abhebungen  

       bei organisationseigenen Instituten

       (pro Abhebung)

    1,02 EUR1,02 EUR
       bei organisationsfremden Institutenabhängig vom Kreditinsitutabhängig vom Kreditinsitut

    Konto in wenigen Schritten eröffnen

    Um ein Gemeindekonto zu eröffnen, brauchen wir diese Dokumente von Ihnen:

    • ein Ausweisdokument zur Identifizierung/Legitimation und eine Legitimationsbestätigung aller Beteiligten
    • ggf. Gründungsurkunde, Gemeindeordnung 

     

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Ein Bankberater und eine Geschäftsfrau führen ein Beratungsgespräch

    FinTS und EBICS

    Informieren Sie sich über die beiden Kommunikationsverfahren.

    FAQ zum Gemeindekonto

    Wann braucht die Gemeinde ein Konto?

    Gemeinden brauchen ein Konto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des laufenden Betriebs. Z.B. für die Organisierung der Spenden. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

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    * Es bestehen Einschränkungen im Kundenkreis. 

    ** Ausschließlich für Gemeinden im Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR. Nur jedes erste Konto plus Baukonten.

    *** Bonität vorausgesetzt.