- fleixible Geldanlage
- attraktive Verzinsung
- selbstgewählte Kündigungsfrist
SKB-KündigungsGeld
Attraktive Verzinsung, keine Laufzeit und kurzfristige Verfügungsmöglichkeiten
Wenn Sie eine Anlage mit einer attraktiven Verzinsung und einer unbegrenzten Laufzeit suchen, die trotzdem kurzfristig flexibel ist, ist das SKB-KündigungsGeld die richtige Lösung. Sie bestimmen die Kündigungsfrist selbst und können Teilbeträge abheben oder hinzufügen, wie es Ihnen passt. So genießen Sie größtmögliche Freiheit.
SKB-KündigungsGeld im Überblick
Kurzfristige Geldanlage mit attraktiver Verzinsung
- Die Mindestanlage beträgt 2.500,00 Euro.
- Die Laufzeit ist unbefristet.
- Sie bestimmen die Kündigungsfrist auf 45, 90 oder 180 Tage.
- Die Aufstockung des Anlagebetrages ist jederzeit möglich.
- Verfügungen sind unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist jederzeit möglich.*
- Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich.
- Die Verzinsung ist variabel.
- Sie erhalten vierteljährliche Kontoauszüge um Ihr Kündigungsgeld im Blick zu halten.
Konditionen ab 01.10.2023
Kündigungsfrist | Zinssatz |
45 Tage | 1,50 % p.a. |
90 Tage | 1,75 % p.a. |
180 Tage | 2,00 % p.a. |
Häufige Fragen zum SKB-KündigungsGeld
Ihr Kündigungsgeld ist eine unbefristete Geldanlage. Der Vertrag endet, wenn Sie Ihr Guthaben kündigen und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist über das Guthaben verfügen.
Sobald Sie Ihr Geld entsprechend der von Ihnen gewählten Laufzeit (45, 90 oder 180 Tage) gekündigt haben, können Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag* verfügen.
Sie können zwischen einer Kündigungsfrist von 45, 90 oder 180 Tagen wählen.
Sie können unter Beachtung der Mindesanlagesumme von 2.500,00 Euro so viel Geld als SKB-Kündigungsgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Sie können jederzeit Zuzahlungen auf Ihr bestehendes Guthaben vornehmen.
Unter Berücksichtigung der Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie auch über Teile Ihres Guthgabens verfügen. Sollten Sie jedoch den Mindestanlagebetrag von 2.500,00 Euro unterschreiten, wird der Restbetrag nicht mehr verzinst.
Grundsätzlich ist ein Unterschreiten des Mindestanlagebetrages von 2.500,00 Euro aufgrund einer Teilverfügung möglich. Jedoch werden auf den noch verbleibenden Restbetrag keine Zinsen mehr vergütet.
Die Zinsen sind variabel und richten sich nach dem aktuellen Zinsniveau. Je nach gewählter Kündigungsfrist bieten wir unterschiedliche Zinssätze an. Diese finden Sie unter dem Bereich Konditionen aufgelistet.
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer SKB Witten eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre SKB Witten eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
* Die Mindestanlagesumme von 2.500,00 Euro ist zu beachten und darf nicht unterschritten werden.