Wozu Legitimation?
...und welche Möglichkeiten Ihnen die SKB bietet
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind alle Banken verpflichtet, ihre Kunden bei einer erstmaligen Kontoeröffnung oder Bevollmächtigung anhand eines amtlichen Ausweises zu identifizieren.
Auch wir als SKB des Bundes Freier evangelischer Gemeinden müssen die Einhaltung dieser Gesetzesbestimmungen sicherstellen und so sind wir verpflichtet, eine Legitimationsprüfung für Kontoinhaber und Bevollmächtigte vorzunehmen. Dazu bieten wir Ihnen für den direkten Kontoabschluss im Internet verschiedene Verfahren an.
1. Legitimation durch den Pastor der Gemeinde
Bei diesem Verfahren geschieht die Legitimation durch den Pastor Ihrer Gemeinde vor Ort. Wählen Sie dazu bitte bei der Kontoanlage ebenfalls das Postident-Verfahren aus, auch wenn Sie die Ausdrucke des Postident-Verfahrens nicht benötigen. Zusätzlich drucken Sie bitte die u.a. "Legitimation durch den Pastor" aus.
Mit allen ausgedruckten Unterlagen gehen Sie zu Ihrem Pastor und bitten ihn, die Legitimationsprüfung durchzuführen und auf dem Ausdruck zu beglaubigen. Danach senden Sie uns die Unterlagen zu.
2. Legitimation durch das Postident-Verfahren
Bei diesem Verfahren geschieht die Legitimation in Ihrer Postfiliale vor Ort. Wählen Sie dazu bitte bei der Kontoanlage dieses Verfahren aus und gehen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen in Ihre nächste Postfiliale. Nach der erfolgten Legitimation werden alle Unterlagen an die SKB verschickt.
3. Legitimation in der Bankfiliale in Witten
Bei diesem Verfahren geschieht die Legitimation durch Vorlage des Personalausweises in den Räumen der Bank. Wählen Sie dazu bitte bei der Kontoanlage dieses Verfahren aus und kommen mit den ausgedruckten Unterlagen in die SKB.
Noch ein Hinweis: Erst wenn jeder Kontoinhaber und gegebenenfalls die Bevollmächtigten legitimiert sind, dürfen wir Verfügungen über das neue Konto zulassen.
aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind alle Banken verpflichtet, ihre Kunden bei einer erstmaligen Kontoeröffnung oder Bevollmächtigung anhand eines amtlichen Ausweises zu identifizieren.
Auch wir als SKB des Bundes Freier evangelischer Gemeinden müssen die Einhaltung dieser Gesetzesbestimmungen sicherstellen und so sind wir verpflichtet, eine Legitimationsprüfung für Kontoinhaber und Bevollmächtigte vorzunehmen. Dazu bieten wir Ihnen für den direkten Kontoabschluss im Internet verschiedene Verfahren an.
1. Legitimation durch den Pastor der Gemeinde
Bei diesem Verfahren geschieht die Legitimation durch den Pastor Ihrer Gemeinde vor Ort. Wählen Sie dazu bitte bei der Kontoanlage ebenfalls das Postident-Verfahren aus, auch wenn Sie die Ausdrucke des Postident-Verfahrens nicht benötigen. Zusätzlich drucken Sie bitte die u.a. "Legitimation durch den Pastor" aus.
Mit allen ausgedruckten Unterlagen gehen Sie zu Ihrem Pastor und bitten ihn, die Legitimationsprüfung durchzuführen und auf dem Ausdruck zu beglaubigen. Danach senden Sie uns die Unterlagen zu.
2. Legitimation durch das Postident-Verfahren
Bei diesem Verfahren geschieht die Legitimation in Ihrer Postfiliale vor Ort. Wählen Sie dazu bitte bei der Kontoanlage dieses Verfahren aus und gehen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen in Ihre nächste Postfiliale. Nach der erfolgten Legitimation werden alle Unterlagen an die SKB verschickt.
3. Legitimation in der Bankfiliale in Witten
Bei diesem Verfahren geschieht die Legitimation durch Vorlage des Personalausweises in den Räumen der Bank. Wählen Sie dazu bitte bei der Kontoanlage dieses Verfahren aus und kommen mit den ausgedruckten Unterlagen in die SKB.
Noch ein Hinweis: Erst wenn jeder Kontoinhaber und gegebenenfalls die Bevollmächtigten legitimiert sind, dürfen wir Verfügungen über das neue Konto zulassen.

