Einbehalt der Kirchensteuer
Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Für alle Kapital-Einkünfte gilt ab 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer für private Konten und Depots kann Ihre SKB Witten eG für Sie abführen. Dafür benötigen wir lediglich Ihr Einverständnis:
Füllen Sie einfach den Antrag direkt am Bildschirm aus. Danach drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden uns ein Exemplar unterschrieben zu.
Für alle Kapital-Einkünfte gilt ab 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer für private Konten und Depots kann Ihre SKB Witten eG für Sie abführen. Dafür benötigen wir lediglich Ihr Einverständnis:
Füllen Sie einfach den Antrag direkt am Bildschirm aus. Danach drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden uns ein Exemplar unterschrieben zu.

