Navigation überspringen
Startseite
Privatkunden
Institutionen
Firmenkunden
Die Bank, die hilft
Mitglieder
Aktuelles
Online-Banking
Downloads
Aktuelles

Die Online-Filiale der SKB

SKB Witten eG
BLZ: 45260475
AGB+Sonderbedingungen | Datenschutzhinweis | Nutzungsbedingungen | Impressum

Einbehalt der Kirchensteuer

 

Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Für alle Kapital-Einkünfte gilt ab 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer für private Konten und Depots kann Ihre SKB Witten eG für Sie abführen. Dafür benötigen wir lediglich Ihr Einverständnis:

Füllen Sie einfach den Antrag direkt am Bildschirm aus. Danach drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden uns ein Exemplar unterschrieben zu.