
Die SKB-Stiftung
Am 20. Juni 2001 hat die Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden eine selbstständige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet, die am 31. Juli 2001 durch die zuständige staatliche Behörde genehmigt wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung der kirchlichen und religiösen Belange des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR sowie der angeschlossenen Freien evangelischen Gemeinden, Werke und Einrichtungen.
| Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. |
| Gesetzliche Änderungen im Spendenrecht |
| Der Deutsche Bundestag beschloss am 6.7.2007 das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“. Demzufolge können die Zuwendungen (Spenden) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke rückwirkend ab dem 1.1. 2007 insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen werden. Die bisherigen Abzugsbeschränkungen von 5 Prozent für kirchliche und gemeinnützige Zwecke, 10 Prozent für mildtätige Zwecke und die Sonderregelung für Stiftungen mit einem Abzugsbetrag bis zu 20.450 EUR werden aufgehoben. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 1 Millionen Euro zusätzlich abgezogen werden. |
| Die Kontonummer der SKB-Stiftung erfragen Sie bitte bei Sigrid Höver (02302/937-47), Stefan Reese (02302/937-19) oder bei Ihrer SKB. |
